Die europäische Datenschutz-Grundverordnung wird ab 25. Mai 2018 wirksam. Gleichzeitig wird das Bundesdatenschutzgesetz durch das Bundesdatenschutzgesetz (neu) ersetzt.
Für viele Unternehmen entsteht Handlungsbedarf, um die bisherige Dokumentation an das neue Gesetz anzupassen und die von der DS-GVO geforderten Strukturen im Unternehmen zu implementieren.
Gerne bieten wir Ihnen an dieser Stelle Unterstützung bei der Umsetzung in der Rolle eines externen Datenschutzbeauftragten an.